Erbfall

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Erbfall

Bei Eintritt des Erbfalles sollten Sie an folgendes denken:

- Beauftragung eines seriösen Bestattungsunternehmens

- Benachrichtigung der Versicherungsunternehmen (Lebens-, Renten-, Kranken-
versicherung und eventuell Sterbekasse)

- Banken benachrichtigen, bei denen der Erblasser Konten unterhielt

- Wurde ein handschriftliches Testament aufgefunden, dann muss dieses sofort
beim zuständigen Amtsgericht abgeliefert werden.

- Antrag beim Amtsgericht auf Testamentseröffnung

- Liegt kein notarielles Testament vor, so sollte unverzüglich ein Erbschein beantragt werden, damit die Erbfolge nachgewiesen werden kann. Ohne notarielles
Testament kann sich im Einzelfall dennoch ein Erbschein lohnen.

- Weitere Erledigung von Formalien, eventuell Rechtsberatung bei Rechtsanwalt
einholen (Fristen sind möglicherweise zu beachten!)

Wichtig:

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, die Erbschaft auszuschlagen oder bezüglich der Annahme der Erbschaft Zweifel haben, so sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt oder Notar in Verbindung setzen. Um eine solche Entscheidung treffen zu können, gibt es zuvor eine Vielzahl an Überlegungen zu bewältigen, so dass eine vorherige Rechtsberatung unbedingt zu empfehlen ist.

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